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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 20. September 2018
1 Zustandekommen eines Vertrages
- Ein Unterrichtsvertrag kommt mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Leistungen bei Lehrer-Köhnen.de durch beide Vertragsparteien zustande. Sollte bereits vor Unterzeichnung des schriftlichen Vertrages eine Terminabsprache über Unterrichtseinheiten erfolgen, kommt der Unterrichtsvertrag bereits mit der Terminabsprache zustande.
- Alle Termine werden zentral durch Lehrer-Köhnen.de vergeben. Es besteht kein Anspruch auf einen Wunschtermin oder eine Wunschlehrkraft.
2 Regelmäßige Termine
- Regelmäßige Termine finden in einem wöchentlichen Abstand statt.
- Von der Anmeldung beginnend werden alle Termine im wöchentlichen Rhythmus bis zur Abmeldung berechnet.
- Der Unterrichtsvertrag ist unbefristet. Die Beendigung des Unterrichtsvertrages erfolgt schriftlich durch eine der beiden Parteien. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen zum Monatsende.
- Ein Überspringen von Terminen oder ein Aussetzen von Zahlungen ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich.
- Etwaige Überschussbeträge, die aus einer Kündigung resultieren, werden auf Antrag in voller Höhe zurückerstattet. Bleibt dieser Antrag aus, so wird der Überschussbetrag in voller Höhe für eine weitere Nutzung gutgeschrieben.
- Bei einer Kündigung ist Lehrer-Köhnen.de berechtigt, etwaige bereits aus §3 resultierenden Joker-Termine im Nachhinein in Rechnung zu stellen, falls diese bereits vorgearbeitet wurden.
- Die auftraggebende Partei verpflichtet sich zu einer Mitteilung des in der Schule behandelten Stoffs jeweils immer bis spätestens 24 Stunden vor einer jeden Unterrichtseinheit, sowie zu einer lückenlosen Dokumentation der schulischen Zensuren in den bei Lehrer-Köhnen.de unterrichteten Fächern.
3 Joker-Termine bei regelmäßig erteiltem Unterricht
- Als „Joker-Termin“ gilt ein Termin, der aufgrund eines Feiertages nicht stattfinden kann, aber gem. §2 dennoch berechnet wird.
- Des Weiteren können auf Antrag der auftraggebenden Partei auch andere Termine als „Joker-Termine“ geltend gemacht werden.
- Die auftraggebende Partei kann diese „Joker-Termine“ mit beliebiger Vorlaufzeit einsetzen.
- Die „Joker-Termine“ können bis zur Vertragsbeendigung nachgearbeitet werden. Eine Erstattung der Gebühren für nicht bis zur Vertragsbeendigung nachgearbeiteten „Joker-Terminen“ findet nicht statt, soweit der Grund der nicht erfolgten Nacharbeit nicht von Lehrer-Köhnen.de zu vertreten ist.
- Joker-Termine können an Dritte weitergegeben werden.
- Ein verfallener Joker-Termin berechtigt nicht zu einer Kürzung der Entgelte oder zu weiteren Ansprüchen.
- Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung eines Wunschtermins oder einer Wunschlehrkraft.
4 Preise, Fälligkeit und Zahlung
- Als abgesprochen gelten die Preise der jeweils zum Vertragsabschluss gültigen und auf www.lehrer-koehnen.de ersichtlichen, bzw. in Papierform erhältlichen und mit den AGB separat überreichten Preisliste.
- Die Vergütung für vereinbarte Leistungen eines Vertrages wird sofort fällig und muss als Vorausleistung entrichtet werden; bei wöchentlichem Unterricht dann im Folgenden immer bis zum 1. eines Monats im Voraus (Fällt dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so gilt als Fälligkeit der letzte Werktag vor dem Monatsersten.). Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto der Lehrer-Köhnen.de.
- Für die anfallenden Entgelte erteilt der Auftraggeber der Lehrer-Köhnen.de Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren.
- Lehrer-Köhnen.de ist berechtigt abweichend hiervon von dem Auftraggeber zu verlangen, die anfallenden Entgelte auf das Konto DE74 5855 0130 0003 9042 65, BIC TRISDE55, Sparkasse Trier, Kontoinhaber: Achim Köhnen zu überweisen.
- Bei ausbleibender Zahlung ist Lehrer-Köhnen.de berechtigt, den Unterricht bis zu einer vollständigen Zahlung auszusetzen.
- Eine Zahlungsverweigerung, eine Kürzung der Beiträge oder eine mindestens dreimalige verzögerte Zahlung berechtigt Lehrer-Köhnen.de zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages.
- Bei der Option Lastschriftverfahren kommt die vertragsnehmende Partei für Bankgebühren, die durch etwaige Rücklastschriften resultieren, auf.
5 Versäumnis / Absage
5.1 Von Lehrer-Köhnen.de ausgehend
- Prinzipiell werden Termine, bedingt durch Absagen von Lehrer-Köhnen.de, nachgearbeitet.
- Im Fall einer Absage von Lehrer-Köhnen.de besteht kein Anspruch auf eine Minderung der Entgelte oder auf weitere Ansprüche.
5.2 Von Kundenseite ausgehend - allgemein
- Bei einer Verspätung besteht kein Anspruch auf eine Erteilung der vollständigen Leistung oder auf eine Minderung der Entgelte.
- Beläuft sich eine Verspätung auf mehr als die Hälfte einer Veranstaltungsdauer, so gilt diese Veranstaltung als gehalten. Ein Anspruch auf Erteilung oder sonstige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
- Terminabsagen von Gruppenterminen sind dann möglich, wenn die gesamte Gruppe den Termin verschiebt. Ein Anspruch auf einen Nachholtermin im Einzelunterricht besteht nicht.
- Für unentschuldigt versäumte Termine oder für solche, deren Frist abgelaufen ist, besteht kein Recht mehr auf Erteilung oder auf sonstige Ansprüche.
- Unentschuldigt versäumte Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in voller Höhe ohne Ersatztermin oder weitere Ansprüche in Rechnung gestellt.
5.3 Von Kundenseite ausgehend – bei regelmäßigem Vertragsunterricht
- Ein Termin gilt als fristgerecht abgesagt, wenn dieser mindestens 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin persönlich oder telefonisch abgesagt wurde.
- Rechtzeitig abgesagte Termine können gemäß der Regelungen des §3 nachgearbeitet werden. Hierauf besteht jedoch kein Anspruch.
5.4 Von Kundenseite ausgehend – bei nicht regelmäßigen Terminen
- Bei Terminabsagen bis mind. 2 Arbeitstage vor dem Termin werden 50% des für diesen Termin fälligen Entgeltes als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
- Bei Terminabsagen innerhalb von 2 Arbeitstagen vor dem Termin werden 100% des angefallenen Entgeltes für diesen Termin als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.
- Es besteht kein Anspruch auf eine spätere Erteilung des Termins oder weitere Ansprüche von Kundenseite aus.
6 Gutscheine
Gutscheine sind mit der Aufschrift „Gutschein“ versehen und dienen ausschließlich der Inanspruchnahme von Leistungen bei Lehrer-Köhnen.de. Eine Auszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
7 Dozentenwechsel
Soweit die Gesamtveranstaltung nicht beeinträchtigt wird, berechtigt ein Dozentenwechsel, ein Ortswechsel, oder eine Änderung im Ablaufplan weder zum Vertragsrücktritt noch zur Minderung des Entgeltes.
8 Haftungsausschluss
Der Auftraggeber verzichtet für sich und – soweit rechtlich zulässig – für den Teilnehmer gegenüber Lehrer-Köhnen.de, Inhaber Achim Köhnen sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Unterrichts sowie mit der Nutzung der Schulungsräumlichkeiten und Lehrmittel oder – im Falle online basierten Unterrichts – mit der Nutzung des online-Lehr-tools in Verbindung stehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
9 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Schweich.
10 Nebenabreden / Änderungen dieses Vertrages
Nebenabreden oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
11 Datenschutz
Die Daten der Teilnehmer werden in einer Kundenkartei gespeichert. Hierzu erteilen die Eltern / Erziehungsberechtigten / volljährigen Schüler ihre Einwilligung. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
12 Umsatzsteuerbefreiung
Derzeit sind alle Leistungen gemäß §4, Abs. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit, bzw. gemäß §19 UStG fällt keine Umsatzsteuer an. Alle Leistungen sind entsprechend gekennzeichnet. Fällt diese Umsatzsteuerbefreiung weg, ist Lehrer-Köhnen.de berechtigt, diese zusätzlich zu den anfallenden Entgelten zu berechnen.